Krankenversicherung für Ausländer
Die Krankenversicherung ist für alle Ausländer Pflicht, die länger in Deutschland leben oder arbeiten möchten und dafür ein Visum benötigen.
Auch Ausländer unterliegen den Bestimmungen der Bundesregierung, sind im Normalfall versicherungspflichtig, können aber unter bestimmten Bedingungen auch eine private Krankenversicherung abschließen.
Die private Krankenversicherung für Ausländer
Ausländer die in Deutschland leben und arbeiten sind, genauso wie andere Arbeitnehmer, versicherungspflichtig. In der GKV erhalten sie den gesetzlich vorgeschriebenen medizinischen Mindestschutz, der beispielsweise die ambulante ärztliche Behandlung sowie den Aufenthalt und die Behandlung im Krankenhaus abdeckt.
Die private Krankenversicherung für Ausländer steht Menschen offen, welche sich aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe oder aufgrund ihres Einkommens auch privat versichern dürfen.
Je nachdem ob ein kurz- oder längerfristiger Aufenthalt geplant ist, eignen sich unterschiedliche Tarife.
Bestimmte Ergänzungen wie beispielsweise der Rücktransport ins Heimatland im Krankheitsfall oder ein Reiseversicherungsschutz sind für Ausländer interessante Leistungen, welche sie einfach in ihre private Krankenversicherung mit einschließen können.
In der gesetzlichen Versicherung ist dies nicht möglich, es kann aber eine private Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Krankenversicherung für ausländische Studenten
Ausländische Studenten werden ebenfalls versicherungspflichtig, wenn sie ein Studium in Deutschland beginnen. Wie deutsche Studenten müssen sie ihre Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse nachweisen oder sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, um eine private Krankenversicherung für Studenten abzuschließen.
Studenten, die aus der EU stammen, müssen lediglich eine europäische Ausweiskarte vorweisen, die sie von ihrem Krankenversicherer erhalten. In Deutschland erfolgt die Betreuung solcher Studenten durch eine gesetzliche Krankenkasse, welche die für die Einschreibung notwendigen Bescheinigungen ausstellt.
Wer im Heimatland Mitglied in einer privaten Krankenversicherung ist, muss sich von dieser seine Mitgliedschaft bescheinigen lassen.