Private Krankenversicherung für Angestellte und Arbeitnehmer
Angestellte und Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig und damit gesetzlich krankenversichert.
Überschreiten sie jedoch mit ihrem Bruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze, dürfen Angestellte in die private Krankenversicherung wechseln. Hier zahlen sie oft geringere Beiträge und erhalten bessere medizinische Leistungen.
Wichtiges zur Versicherungspflichtgrenze
Angestellte gehören für gewöhnlich nicht zu dem Personenkreis von Versicherungsnehmern, welcher sich in der privaten Krankenversicherung versichern darf. Liegen sie allerdings mit ihrem Bruttoeinkommen regelmäßig über der Versicherungspflichtgrenze, haben auch sie die Möglichkeit, sich privat abzusichern.
Diese Einkommensgrenze liegt im Jahr 2010 bei 49.950 Euro jährlich. Wer also mehr als 4.162,50 Euro im Monat verdient, kann sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und in die private Krankenversicherung Angestellte wechseln. Kündigen sollte man seine gesetzliche Versicherung jedoch erst, wenn die Aufnahme in die Versicherung von der privaten Gesellschaft schriftlich bestätigt wurde, um zu jeder Zeit richtig versichert zu sein.
Vorteile für Angestellte beim Wechsel in die private Krankenversicherung
Der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung hat für Arbeitnehmer und Angestellte mit einem Verdienst über der Versicherungspflichtgrenze viele Vorteile. Denn während sich in der Gesetzlichen die Beiträge nach dem Bruttoeinkommen des Versicherungsnehmers richten, werden sie in der Privaten für jeden Einzelnen kalkuliert.
In die Beitragsberechnung werden persönliche Faktoren wie das Alter, das Geschlecht und der Gesundheitszustand der zu versichernden Person einbezogen. So können Gutverdiener in der privaten Krankenversicherung oft günstig einen hochwertigen Versicherungsschutz erhalten, während sie in der gesetzlichen Kasse Höchstbeiträge für Basisleistungen zahlen.
